AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Durch die Auftragserteilung gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieses gilt auch für künftige Geschäfte, selbst wenn in Zukunft nicht mehr gesondert auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

Einkaufsbedingungen und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Käufers, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unsere Bedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender AGB des Käufers die Lieferung an diesen im übrigen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Aufträge, Preisvereinbarungen und alle anderen Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung für uns verbindlich.

Die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft.

Soll die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn und Transportkosten, Währungsschwankungen bei aus dem Ausland bezogenen Produkten oder Produktteilen zu Preiserhöhungen in dem Verhältnis berechtigt, in dem auch für uns die Preiserhöhung erfolgt ist.

Wir sind berechtigt, die Bestellmengen unseren, in den jeweils gültigen Preislisten genannten, Verpackungseinheiten anzupassen.

Sondervereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in allen Teilen schriftlich bestätigt werden.

Die Stornierung oder Teilstornierungen eines Auftrags ist nur innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung durch den Kunden möglich.

3. Lieferung und Lieferzeit

Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Es gilt die widerlegbare Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit derselben.

Eingegangene Lieferungspflichten stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen, nicht jedoch vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Kaufsache vor Ablauf das Auslieferungslager verlassen hat oder, bei Selbstabholern, die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Die Lieferfrist verlängert sich bei nicht von uns zu vertretenden Umständen bis zum Wegfall des Hindernisses. Zu den nicht von uns zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen und höhere Gewalt bezüglich unseres Betriebes oder der Betriebe von Vorlieferanten.

Die Abnahmepflicht des Käufers bleibt von einer Überschreitung der Lieferfrist unberührt, es sei denn, der Käufer ist wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten.

Angaben zu Gewicht, Menge, Maßen und Qualität sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur annährend. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

4. Gefahrübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Kaufsache an den Käufer über. Dieses gilt auch, wenn nur Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungspflichten, z. B. die Versendungskosten oder die Anfuhr, übernommen haben.

Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.

Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Käufer Lagergeld in Höhe von

3 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft.

Anzuliefernde Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet etwa bestehender Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der Ware zu erheben.

Teillieferungen sind zulässig.

5. Preise, Zahlung, Versandkosten

Alle Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager.

Soll die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn und Transportkosten, Währungsschwankungen bei aus dem Ausland bezogenen Produkten oder Produktteilen zu Preiserhöhungen in dem Verhältnis berechtigt, in dem auch für uns die Preiserhöhung erfolgt ist.

Inland:

Bis zu einem Warenwert von 500,00€ netto belaufen sich die Frachtkosten auf 9,95€ netto je Paket.

Bei Lieferungen ab einem Warenwert von 900,00€ netto erfolgt die Lieferung frachtfrei bis zur Empfangsstation.

Für einen Auftrag beträgt der Mindestauftragswert bei Folgeaufträgen 150,00€ netto. Der Mindestauslieferungswert beträgt 100,00€.

Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, anteilig den Wert der gelieferten Teile entsprechend dem Verhältnis zum Wert des gesamten Auftrages in Rechnung zu stellen, auch wenn dieses nicht gesondert vereinbart wurde.

Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen und sind bei Rechnungserhalt fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, dieses unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

Bei uns unbekannten Käufern sind wir berechtigt, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Dieses Recht behalten wir uns auch für den Fall vor, dass wir Kenntnis von wirtschaftlichen Veränderungen beim Käufer erhalten.

Ausland:

Der Mindestauftragswert beträgt 500€ netto. Die Mindestabnahmemenge je Artikel beträgt einen vollen Karton. Lieferungen erfolgen frachtfrei bis zur deutschen Grenze ab einem Warenwert von 1000,00€ netto.

Bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bei Erhalt der Auftragsbestätigung, sind 30 % Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung von 70 % ist vor Auslieferung zu entrichten.

Die Lieferung erfolgt einen Werktag nach dem unwiderruflichen Geldeingang auf einem unserer Geschäftskonten.

Es werden nur Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist der rückständige Betrag unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte mit 12 % Jahreszins zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch uns oder eines niedrigeren Zinsschadens durch den Käufer bleibt vorbehalten.

Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld, dieses ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand geriet oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse nicht eröffnet wird oder er selbst Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein Dritter Insolvenzantrag stellt und dieser Antrag nicht binnen Monatsfrist zurückgenommen oder abgewiesen wird.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen nicht von uns bestritten werden oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag beruht.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt ein Kontokorrentvorbehalt als vereinbart.

So lange unser Eigentumsrecht an der Kaufsache besteht, ist sie vom Käufer gegen Verlust und Wertminderung, gegen Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr sowie Wasserschäden zu versichern.

Der Käufer tritt hiermit seine Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.

Der Käufer haftet uns gegenüber für jede Art der Wertminderung, die die Kaufsache erleidet. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.

Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bis zur Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils sicherungshalber an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer nur befugt, soweit dieses nach § 354 a HGB zwingend gestattet werden muss.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Waren und gegebenenfalls die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als

20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Kommt es zur Rücknahme der Waren in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes, berechnen wir eine Schadenpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes. Dem Käufer bleibt es jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

9. Sachmängel

Maßgeblich für die Pflicht zur unverzüglichen Rüge von Mängeln sind die

§§ 377, 378 HGB.

In jedem Falle ist eine Rüge verspätet und damit unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen ab Wareneingang erfolgt und der Mangel offensichtlich ist.

Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Ist ein Mangel vorhanden, können wir nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Neulieferung ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Rücksendungen von erhaltenen Lieferungen werden ausschließlich nur nach Rücksprache und dem ausdrücklichen Einverständnis des Lieferers akzeptiert. Der Empfang von Rücksendungen, deren Einverständnis der Lieferer nicht ausdrücklich erteilt hat, werden nicht angenommen.

Die Gewährleistungsfrist bei Sachmängeln beträgt ein Jahr, wenn gebrachte Gegenstände verkauft werden.

Eine weitergehende Haftung schließen wir aus, soweit die Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen und eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Sperling Importe GmbH, zurzeit Lüneburg, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche abweichend hiervon auch bei anderen gesetzlichen Gerichtsständen, insbesondere am Sitz des Käufers, geltend zu machen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen ist das UN-Kaufrechts-übereinkommen (CISG) anzuwenden.


Sperling Importe GmbH

Bei der Pferdehütte 24

21339 Lüneburg Stand August 2022